Das Gerät hat viele Zwecke. Die Funktion zur Anzeige oder Störung von Kontrollen darf während der Fahrt nicht verwendet werden.
Blitzer-App: erlaubt oder verboten?
App installiert, Warnfunktion aktiv oder Beifahrer am Handy? Der Situationscheck ordnet die häufigsten Fälle nach § 23 Abs. 1c StVO ein.
Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.
Welche Nutzung liegt vor?
Der Check gilt für die deutsche StVO und ersetzt keine Bewertung der Beweise im Einzelfall.
Die Einordnung bezieht sich auf Deutschland. Im Ausland können bereits Besitz, Mitführen oder bestimmte App-Funktionen anders geregelt sein. Prüfen Sie vor Grenzübertritt die offiziellen Regeln des Reiselandes.
Installiert, verwendet oder betriebsbereit?
Ist das Gerät gerade für Verkehrsüberwachung bestimmt, verbietet die Vorschrift Betrieb und betriebsbereites Mitführen.
Nach dem OLG Karlsruhe greift das Verbot auch, wenn der Fahrer die aktive Warnung auf dem Beifahrer-Handy billigt und nutzt.
Was genau ist verboten?
§ 23 Abs. 1c StVO untersagt es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Bei Geräten mit mehreren Funktionen – etwa einem Smartphone oder Navigationsgerät – darf schlicht die Warnfunktion nicht genutzt werden. Die App auf dem Handy zu haben ist also nicht strafbar; problematisch wird erst die aktive Nutzung am Steuer.
Bußgeld und Punkte
Wird die aktive Nutzung nachgewiesen, drohen dem Fahrer in der Regel 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist damit nicht verbunden. Wie sich ein Punkt auswirkt und wie man ihn wieder abbaut, lesen Sie unter Punkte in Flensburg und Punkte abbauen.
Beifahrer bedient die App – hilft das?
Nein. Das OLG Karlsruhe hat entschieden (Beschluss vom 7. Februar 2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23), dass das Verbot auch dann greift, wenn nicht der Fahrer selbst, sondern ein Mitfahrer die App auf dem eigenen Handy bedient – sofern dies mit Billigung des Fahrers geschieht und er sich die Warnfunktion zunutze macht. Das Gericht bestätigte eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit.
Radarwarner, Navi und Radio
Bei einem dedizierten Radarwarn- oder Laserstörgerät ist während der Fahrt bereits das betriebsbereite Mitführen verboten. Die Vorschrift sagt dagegen nicht, dass schon der bloße Besitz eines ausgeschalteten Geräts außerhalb einer Fahrt dieselbe Ordnungswidrigkeit ist. Ein Navigationsgerät mit Blitzerwarnung ist ein Multifunktionsgerät: Die betreffende Funktion muss während der Fahrt aus bleiben. Allgemeine Blitzerwarnungen im Radio werden nicht individuell vom Fahrer als Gerätefunktion zur Anzeige der eigenen Position verwendet und werden regelmäßig anders eingeordnet.
Kommt ein komplettes Verbot?
Ende 2025 forderte der Bundesrat ein weitergehendes Verbot von Blitzerwarn-Apps. Die Bundesregierung lehnte dies in ihrer Gegenäußerung zum Gesetzentwurf ab; die im März 2026 vom Bundestag beschlossene StVG-Novelle enthielt kein solches Totalverbot. Maßgeblich bleibt damit die konkrete Nutzung nach § 23 Abs. 1c StVO. Politische Forderungen sind nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen.
Häufige Fragen – Blitzer-App
Ist eine Blitzer-App in Deutschland verboten?
Das Installieren und Besitzen einer Blitzer-App ist erlaubt. Verboten ist nach § 23 Abs. 1c StVO nur die aktive Nutzung während der Fahrt durch den Fahrer.
Was kostet die Nutzung einer Blitzer-App am Steuer?
In der Regel 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg – ohne Fahrverbot.
Darf mein Beifahrer die Blitzer-App für mich bedienen?
Das schützt den Fahrer nicht, wenn er die Nutzung billigt und sich die Warnfunktion zunutze macht. Das OLG Karlsruhe bestätigte darin eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Sind fest eingebaute Radarwarner anders zu behandeln?
Für Geräte, die gerade zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachung bestimmt sind, verbietet § 23 Abs. 1c StVO dem Fahrzeugführer sowohl den Betrieb als auch das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt. Das ist enger als bei einem Multifunktionsgerät, bei dem die betreffende Funktion nicht verwendet werden darf.
Darf ich Blitzerwarnungen im Radio hören?
Ja. Allgemeine Blitzerwarnungen im Radio gelten nicht als „technisches Gerät" im Sinne des § 23 Abs. 1c StVO und sind erlaubt.
Wird ein komplettes Verbot von Blitzer-Apps kommen?
Der Bundesrat forderte Ende 2025 ein Totalverbot inklusive App-Store-Sperren nach französischem Vorbild. Der Bundestag hat das bei der StVG-Novelle im Frühjahr 2026 aber nicht übernommen – es gilt weiterhin nur das Nutzungsverbot am Steuer.
Amtliche Grundlagen: § 23 Abs. 1c StVO, BKat Nr. 247, Anlage 13 FeV und Bundestagsdrucksache 21/3505. Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23. Fachlich geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.