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Wann werden Ihre Punkte getilgt?

Tragen Sie mehrere Einträge mit Datum und Punktzahl ein. Der Rechner zeigt Tilgungsreife, Überliegefrist und den daraus abgeleiteten Punktestand.

✓ Mehrere Einträge getrennt berechnen 🔒 Keine Speicherung 📚 § 29 StVG

Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.

Lokale Berechnung: Die eingegebenen Daten bleiben in Ihrem Browser. Es werden weder Namen noch Aktenzeichen benötigt oder gespeichert.

Ihre Einträge

Rechtskraftdatum und Punkte

Verwenden Sie bei Bußgeldentscheidungen das Datum der Rechtskraft – nicht Tat-, Brief- oder Zustelldatum.

Der Rechner verwendet die allgemeinen Fristen des § 29 StVG und kann Sonderfälle, frühere Registerregeln oder behördliche Verfahrensschritte nicht abschließend prüfen. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Registerauskunft.

Drei Tilgungsfristen – jeder Eintrag läuft separat

Seit der Reform des Fahreignungsregisters verlängern neue Verstöße die Tilgungsfrist älterer Eintragungen grundsätzlich nicht. Für jeden Eintrag wird separat ermittelt, wann Tilgungsreife eintritt.

1 Punkt2 Jahre 6 Monate

Typische verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit.

2 Punkte5 Jahre

Besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder bestimmte Straftat.

3 Punkte10 Jahre

Straftat mit Entziehung oder isolierter Sperre; Friststart gesondert prüfen.

Beispiel: Ein Eintrag mit einem PunktVereinfachte Darstellung ab dem Rechtskraftdatum
Aktiver Eintrag2 Jahre und 6 Monate
Überliegefristweitere 12 Monate, nur begrenzt verwendbar
Rechtskraft Tilgungsreife Löschung

Tilgungsreife ist nicht dasselbe wie technische Löschung

Mit Eintritt der Tilgungsreife wird der Eintrag für den gewöhnlichen aktuellen Punktestand grundsätzlich nicht weitergezählt. Bestimmte Eintragungen verbleiben anschließend noch ein Jahr in der Überliegefrist. Ihre Nutzung ist in dieser Zeit auf die in § 29 Abs. 6 StVG genannten Zwecke begrenzt.

Warum die Überliegefrist existiert: Sie ermöglicht unter anderem, später eingehende Entscheidungen korrekt einem früheren Tattag zuzuordnen. Sie bedeutet nicht schlicht, dass der Punkt noch ein weiteres Jahr normal aktiv bleibt.

Was der Punktestand grundsätzlich bedeutet

1–3Vormerkung

Noch keine Maßnahme des Stufensystems.

4–5Ermahnung

Schriftliche Ermahnung; Seminar kann unter Voraussetzungen einen Punkt abbauen.

6–7Verwarnung

Schriftliche Verwarnung; kein Punktabzug mehr durch Seminar.

8+Entziehung

Grundsätzlich Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Stufensystem.

Die tatsächliche behördliche Maßnahme hängt nicht nur von einer privaten Addition ab. § 4 StVG enthält weitere Regeln, unter anderem zur Reihenfolge der Maßnahmen und zum maßgeblichen Punktestand bei der letzten Tat.

Fragen zur Tilgung von Punkten

Verlängert ein neuer Verstoß die Tilgungsfrist alter Punkte?

Nein. Die Eintragungen werden grundsätzlich unabhängig voneinander getilgt. Jeder Eintrag hat seinen eigenen Fristbeginn und seine eigene Tilgungsfrist.

Ab welchem Datum wird die Tilgungsfrist berechnet?

Bei gerichtlichen und behördlichen Bußgeldentscheidungen grundsätzlich ab Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit. Bei bestimmten Entziehungen, Sperren, Versagungen oder einem Verzicht kann sich der Fristbeginn nach § 29 Absatz 5 StVG verschieben.

Was bedeutet Überliegefrist?

Bestimmte Eintragungen werden nach Tilgungsreife noch ein Jahr gespeichert. Während dieser Überliegefrist dürfen sie nur für die gesetzlich begrenzten Zwecke des § 29 Absatz 6 StVG verwendet werden.

Kann ich mit dem Rechner meinen amtlichen Punktestand feststellen?

Nein. Der Rechner ordnet nur Ihre eingegebenen Daten ein. Verbindlich ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts.

Wann wird die Fahrerlaubnis wegen Punkten entzogen?

Das Stufensystem sieht bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Für behördliche Maßnahmen gelten zusätzliche Verfahrensregeln.

Amtliche Grundlagen: § 29 StVG (Tilgung), § 4 StVG (Punktesystem) und Anlage 13 FeV (Bewertung). Fachlich geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.