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Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: richtige Tabelle finden

Pkw, Lkw, Anhänger oder E-Scooter: Finden Sie den passenden Katalog und verstehen Sie, wie aus Messwert, Regelsatz und Verfahrenskosten der konkrete Bescheid entsteht.

✓ Bußgeldkatalog seit 9.11.2021 📚 Primärquellen: BKatV & OWiG

Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.

Nicht jede Tempoüberschreitung gehört in dieselbe Tabelle. Fahrzeuggruppe, Ort und bei Gespannen auch Gewicht oder Tempo-100-Zulassung bestimmen, welcher Tatbestand passt. Der Finder führt zuerst zur richtigen Grundlage; die genaue Sanktion berechnen Sie anschließend mit dem passenden Werkzeug.

Welche Tabelle gilt für Ihren Fall?

Drei Angaben genügen für die passende nächste Seite. Es werden keine Daten übertragen.

Schild schlägt allgemeine Grenze: Ein angeordnetes Tempolimit bleibt Ausgangspunkt. Bei Lkw und Gespannen muss zusätzlich zuerst die zulässige Geschwindigkeit der konkreten Fahrzeuggruppe bestimmt werden.
Passende Grundlage
P
Pkw · innerortsInnerorts-Tabelle für Pkw

    Der Finder ordnet nur die Kataloggruppe zu. Beschilderung, Fahrzeugdaten und der konkrete Bescheid bleiben maßgeblich.

    Bußgeld innerorts vs. außerorts (PKW)

    ÜberschreitungInnerortsAußerorts
    bis 10 km/h 30 € 20 €
    16–20 km/h 70 € 60 €
    21–25 km/h 115 € · 1 P 100 € · 1 P
    31–40 km/h 260 € · 2 P · 1 Monat 200 € · 1 P
    über 70 km/h 800 € · 2 P · 3 Monate 700 € · 2 P · 3 Monate

    Auszug. Vollständige Tabellen: innerorts und außerorts. Vor der Bewertung gilt ein Toleranzabzug (3 km/h bzw. 3 %). „P" = Punkte in Flensburg.

    Punkte und Fahrverbot im Überblick

    • Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt in Flensburg
    • Ab 31 (innerorts) / 41 km/h (außerorts) zu viel: 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Wiederholungsfall: mindestens 26 km/h, rechtskräftige erste Geldbuße und eine weitere Tat mit mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft → einmonatiges Regelfahrverbot kommt in Betracht
    • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

    Berechnen Sie Ihren konkreten Fall mit dem Bußgeldrechner.

    Vom Messwert zum Zahlbetrag im Bescheid

    1MesswertDas Messgerät erfasst die gefahrene Geschwindigkeit.
    2ToleranzabzugErst danach steht die vorwerfbare Geschwindigkeit fest.
    3RegelsatzOrt, Fahrzeug und Höhe der Überschreitung führen zum Katalogwert.
    4BescheidGebühr und Auslagen kommen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.

    Warum die Tabelle nicht immer dem Endbetrag entspricht

    Die Beträge im Bußgeldkatalog sind Regelsätze. Im förmlichen Bußgeldbescheid beträgt die Verwaltungsgebühr nach § 107 Abs. 1 OWiG 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro. Für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde werden nach § 107 Abs. 3 OWiG pauschal 3,50 Euro als Auslage erhoben; weitere gesetzliche Auslagen können hinzukommen.

    Beispiel bei 115 € Geldbuße115 € + 25 € Mindestgebühr + 3,50 € Zustellung = 143,50 €Orientierungsbeispiel für einen förmlichen Bußgeldbescheid ohne weitere Auslagen.

    Bescheid prüfen: Regelsatz, Gebühr und Auslagen mit den eigenen Angaben vergleichen →

    Wiederholungsregel: Das Jahr beginnt nicht mit der ersten Tat

    Die Kurzform „zweimal 26 km/h innerhalb von zwölf Monaten“ lässt einen entscheidenden Bezugspunkt weg. Nach § 4 Abs. 2 BKatV muss wegen der ersten Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden sein. Die zweite Überschreitung von mindestens 26 km/h muss dann innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung begangen werden. Erst dann kommt das einmonatige Regelfahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung in Betracht.

    1Erste Tatmindestens 26 km/h zu viel
    2Entscheidung rechtskräftighier beginnt die Jahresfrist
    3Zweite Tatmindestens 26 km/h zu viel, innerhalb eines Jahres

    „Kommt in der Regel in Betracht“ bedeutet keine automatische Sanktion ohne Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind Tatzeiten, Rechtskraftdatum und der konkrete Bescheid.

    Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog

    Was ist der Unterschied zwischen innerorts und außerorts?

    Bei gleicher Überschreitung ist das Bußgeld innerorts höher, und Fahrverbot/Punkte setzen früher ein (Fahrverbot ab 31 statt 41 km/h zu viel).

    Ab wann gibt es Punkte und ein Fahrverbot?

    1 Punkt gibt es ab 21 km/h zu viel. Ein reguläres Fahrverbot beginnt bei 31 km/h innerorts beziehungsweise 41 km/h außerorts. Zusätzlich kommt nach § 4 Abs. 2 BKatV ein Regelfahrverbot in Betracht, wenn bereits eine Geldbuße wegen mindestens 26 km/h rechtskräftig festgesetzt war und innerhalb eines Jahres seit deren Rechtskraft eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird.

    Wie hoch ist der Toleranzabzug?

    Bei gemessenen bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %. Mehr dazu unter Blitzer-Toleranz.

    Warum ist der Zahlbetrag im Bußgeldbescheid höher als die Tabelle?

    Die Tabelle zeigt den Regelsatz der Geldbuße. Im förmlichen Bußgeldbescheid kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von 5 Prozent, mindestens 25 Euro, sowie regelmäßig Zustellauslagen hinzu. Weitere Auslagen sind im Einzelfall möglich.

    Primärquellen: Anlage zur BKatV, § 4 BKatV: Regelfahrverbot, § 107 OWiG: Gebühren und Auslagen und Kraftfahrt-Bundesamt. Rechtsstand geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.