Es muss ein Fahreignungsseminar nach § 4a StVG sein.
Punkte in Flensburg abbauen
Prüfen Sie, ob das Fahreignungsseminar in Ihrer Situation tatsächlich einen Punkt abzieht – einschließlich Fünfjahresregel und Frist für die Bescheinigung.
Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.
Ist ein Punktabzug möglich?
Maßgeblich ist der Punktestand am Ausstellungsdatum der neuen Teilnahmebescheinigung.
Der Check setzt voraus, dass die eingetragenen Daten stimmen. Die zuständige Behörde entscheidet über den Abzug. Die berechnete Zweiwochenmarke ist eine kalendarische Orientierung; reichen Sie die Bescheinigung mit Zeitpuffer und Zugangsnachweis ein.
Wann der eine Punkt wirklich abgezogen wird
Dieser Stand muss bei Ausstellung der Bescheinigung vorliegen.
Innerhalb von fünf Jahren gibt es nur einmal einen Punktabzug.
Die Bescheinigung muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingehen.
So funktioniert das Punktesystem
Im Fahreignungsregister gibt es je nach Verstoß 1 bis 3 Punkte. Die Maßnahmen bauen aufeinander auf:
- 4–5 Punkte: Ermahnung (mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar)
- 6–7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
Mehr zum System und zu einzelnen Verstößen steht unter Punkte in Flensburg.
Punkt abbauen mit dem Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar ist der einzige Weg, aktiv einen Punkt loszuwerden. Die Bedingungen:
- Es reduziert genau 1 Punkt.
- Möglich nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten.
- Höchstens einmal alle 5 Jahre.
Das Seminar besteht nach § 4a StVG aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Beide Teile müssen ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Die Preise sind nicht gesetzlich einheitlich festgelegt; vergleichen Sie deshalb Gesamtpreis, Termine und enthaltene Leistungen vor der Anmeldung.
Teilnahmebescheinigung: Zwei Wochen sind entscheidend
Nach Abschluss stellt die Leitung der letzten Teilmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Für den Punktabzug müssen Sie diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende vorlegen. Bewahren Sie Kopie und Zugangsnachweis auf. Fragen Sie die Behörde vorab, welche Übermittlungswege akzeptiert werden.
Für die Fünfjahresregel und den maßgeblichen Punktestand kommt es auf das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung an. Ein Seminarbesuch allein garantiert daher noch keinen Abzug.
Tilgungsfristen: Punkte verfallen automatisch
| Punkte pro Verstoß | Tilgung nach |
|---|---|
| 1 Punkt | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte | 5 Jahre |
| 3 Punkte | 10 Jahre |
Jeder Eintrag wird einzeln nach seiner eigenen Frist getilgt – ohne Antrag. Neue Verstöße verlängern nicht die Fristen älterer Punkte.
Mit dem Punkte-Tilgungsrechner können Sie mehrere Rechtskraftdaten getrennt eintragen und die reguläre Tilgungsreife samt Überliegefrist anzeigen lassen.
Punktestand kostenlos abfragen
Ihren aktuellen Stand erfahren Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg: online mit der Online-Ausweisfunktion (eID), schriftlich per Post mit dem offiziellen Formular oder persönlich vor Ort mit gültigem Ausweis. Ein „Punktestand" bei Dritten gegen Gebühr ist nicht nötig.
Häufige Fragen – Punkte abbauen
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei 4–5 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung.
Wie baue ich mit dem Fahreignungsseminar Punkte ab?
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren.
Was kostet ein Fahreignungsseminar?
Die Kosten sind nicht gesetzlich als einheitlicher Betrag festgelegt. Lassen Sie sich vor der Anmeldung den Gesamtpreis für beide Teilmaßnahmen, mögliche Zusatzkosten und die Bedingungen der Teilnahmebescheinigung schriftlich nennen.
Welche Frist gilt für die Teilnahmebescheinigung?
Die Bescheinigung muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars vorgelegt werden. Entscheidend ist nicht nur, dass Sie das Seminar besucht haben.
Wann verfallen Punkte automatisch?
Je nach Schwere: 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte) und 10 Jahre (3 Punkte). Die Tilgung erfolgt automatisch, ohne Antrag.
Wie frage ich meinen Punktestand kostenlos ab?
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg: online mit der Online-Ausweisfunktion (eID), schriftlich per Post mit dem offiziellen Formular oder persönlich vor Ort mit gültigem Ausweis.
Kann ich wie früher mehrere Punkte auf einmal abbauen?
Nein. Vor der Reform 2014 konnte ein Seminar bis zu 4 Punkte abbauen. Seit Mai 2014 reduziert das Fahreignungsseminar höchstens 1 Punkt, nur bei 1–5 Punkten und nur alle 5 Jahre.
Amtliche Grundlagen: § 4 StVG, § 4a StVG, § 44 FeV und Kraftfahrt-Bundesamt (FAER). Fachlich geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.