🏫 Tempo-30-Zone (innerorts)

Bußgeld bei Tempo 30 (innerorts)

Tempo 30 gilt in Wohngebieten, vor Schulen und Kitas. Schon kleine Überschreitungen kosten Bußgeld, ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt in Flensburg und ab 31 km/h droht ein Fahrverbot.

✓ Bußgeldkatalog seit 9.11.2021 📚 Quelle: Bußgeldkatalog & StVG

Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.

Was bleibt nach dem Toleranzabzug?

Tragen Sie den geeichten Messwert ein. Der Rechner zieht bis einschließlich 100 km/h 3 km/h, darüber 3 % zugunsten der betroffenen Person auf volle km/h aufgerundet ab.

Standardberechnung: Der konkrete Bescheid und die dort ausgewiesene Toleranz sind maßgeblich. Besondere Messverfahren oder Fahrzeuggruppen können eine andere Einordnung erfordern.
Tempo 30 · innerorts
17
km/h zu vielVerwertbar: 47 km/h
Bußgeld70 €
Punkte0
Fahrverbot—

Rechenweg

Orientierende Standardberechnung für gewöhnliche PKW. Grundlage für den Abzug: Verkehrsfehlergrenzen der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung; keine Rechtsberatung.

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei Tempo 30 (innerorts)

Die folgende Tabelle zeigt den Regelsatz für PKW, wenn Sie bei erlaubten 30 km/h zu schnell fahren. Maßgeblich ist, wie viele km/h Sie nach dem Toleranzabzug zu schnell waren.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Tempo 30 km/h (innerorts).
Überschreitung Tempo Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 € 0 —
11–15 km/h 41–45 km/h 50 € 0 —
16–20 km/h 46–50 km/h 70 € 0 —
21–25 km/h 51–55 km/h 115 € 1 —
26–30 km/h 56–60 km/h 180 € 1 (1 Monat)*
31–40 km/h 61–70 km/h 260 € 2 1 Monat
41–50 km/h 71–80 km/h 400 € 2 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 € 2 2 Monate
61–70 km/h 91–100 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h ab 101 km/h 800 € 2 3 Monate

* Einmonatiges Regelfahrverbot nach § 4 Abs. 2 BKatV: Bereits eine Geldbuße wegen mindestens 26 km/h rechtskräftig und eine weitere Tat mit mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft. Bußgeldkatalog seit 9.11.2021. Vor der Bewertung wird ein Toleranzabzug vorgenommen (−3 km/h bei ≤100 km/h, sonst −3 %).

In einer Tempo-30-Zone wird oft stationär oder mobil geblitzt. Es gilt die Innerorts-Tabelle des Bußgeldkatalogs.

Typische Fälle bei Tempo 30

40 km/h (10 km/h zu viel)

30 €, 0 Punkte, Fahrverbot: kein.

51 km/h (21 km/h zu viel)

115 €, 1 Punkt, Fahrverbot: kein.

61 km/h (31 km/h zu viel)

260 €, 2 Punkte, Fahrverbot: 1 Monat.

Hinweis: Vor der Bewertung zieht die Bußgeldstelle einen Toleranzabzug ab (3 km/h bei ≤ 100 km/h, sonst 3 %). Zum Bußgeld kommen i. d. R. 28,50 € Gebühren.

Punkte in Flensburg bei Tempo 30

Ab 21 km/h zu viel gibt es 1 Punkt im Fahreignungsregister, ab 31 km/h zu viel 2 Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wann droht ein Fahrverbot bei Tempo 30?

Ein reguläres Fahrverbot (1 Monat) droht innerorts ab 31 km/h zu viel. Zusätzlich kommt nach § 4 Abs. 2 BKatV ein einmonatiges Regelfahrverbot in Betracht, wenn bereits eine Geldbuße wegen mindestens 26 km/h rechtskräftig war und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft eine weitere Tat mit mindestens 26 km/h begangen wird. Bei sehr hohen Überschreitungen steigt das Fahrverbot auf 2 bis 3 Monate.

Berechnen Sie Ihren Fall mit dem Bußgeldrechner.

Häufige Fragen – Tempo 30 (innerorts)

Was kostet es, in einer 30er-Zone geblitzt zu werden?

Bis 10 km/h zu viel kostet es 30 €, 11–15 km/h 50 € und 16–20 km/h 70 € – ohne Punkte. Ab 21 km/h zu viel kommt 1 Punkt hinzu (115 €), ab 31 km/h zu viel 2 Punkte, 260 € und 1 Monat Fahrverbot.

Was kostet 50 statt 30?

50 km/h bei erlaubten 30 sind 20 km/h zu viel und kosten 70 € ohne Punkte. Nach dem Toleranzabzug (3 km/h) bleibt die Einstufung in der Regel gleich.

Ab wie viel km/h gibt es einen Punkt in der 30er-Zone?

Ab 21 km/h zu viel (also etwa ab gemessenen 54 km/h nach Toleranzabzug) gibt es 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu viel 2 Punkte.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei Tempo 30?

Ein reguläres Fahrverbot von 1 Monat droht ab 31 km/h zu viel. Nach § 4 Abs. 2 BKatV kommt es schon ab 26 km/h in Betracht, wenn eine erste Geldbuße wegen mindestens 26 km/h rechtskräftig ist und die neue Tat binnen eines Jahres seit Rechtskraft liegt.

Quellen: Anlage zur BKatV, § 4 BKatV, StVG und Kraftfahrt-Bundesamt (Fahreignungsregister). Rechtsstand geprüft am 14. Oktober 2026. Die dargestellten Regelsätze enthalten keine Verfahrenskosten; soweit anwendbar weist der Rechner sie separat aus. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.