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Lkw oder Anhänger zu schnell: andere Regeln als beim Pkw
Schwere Fahrzeuge und Gespanne haben niedrigere Höchstgeschwindigkeiten und eigene Regelsätze.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt grundsätzlich?
Wählen Sie die Fahrzeuggruppe aus den Papieren und den Straßenbereich. Der Finder zeigt die allgemeine Grenze unter günstigen Umständen – ohne ein niedrigeres Verkehrszeichen.
Vereinfachte Zuordnung nach §§ 3 und 18 StVO sowie den Ausnahmeverordnungen. Beschilderung, Fahrzeugpapiere, konkrete Bauart und Nutzung bleiben maßgeblich.
Welches Tempolimit gilt?
Die zulässige Geschwindigkeit hängt von Gewicht, Anhänger, Fahrzeugart, Straßenart, einer möglichen Tempo-100-Zulassung und der Beschilderung ab.
Innerorts
Grundsätzlich 50 km/h, sofern kein anderes Tempo angeordnet ist.
Außerorts: 80 km/h
Unter anderem für bestimmte Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger.
Außerorts: 60 km/h
Unter anderem für Kraftfahrzeuge über 7,5 t und bestimmte Kombinationen.
Autobahn
§ 18 StVO enthält Sonderregeln; häufig 80 km/h, für bestimmte Fahrzeuge 60 km/h.
Bußgeldtabelle für schwere Fahrzeuge und Gespanne
Regelsätze der laufenden Nummer 11.1 der BKatV für die in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und b StVO genannten Fahrzeuge.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 € | 30 € |
| 11–15 km/h | 60 € | 50 € |
| bis 15 km/h, länger als 5 Min. oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt | 160 € | 140 € |
| 16–20 km/h | 160 € | 140 € |
| 21–25 km/h | 175 € | 150 € |
| 26–30 km/h | 235 € 1 Monat Fahrverbot | 175 € |
| 31–40 km/h | 340 € 1 Monat Fahrverbot | 255 € 1 Monat Fahrverbot |
| 41–50 km/h | 560 € 2 Monate Fahrverbot | 480 € 1 Monat Fahrverbot |
| 51–60 km/h | 700 € 3 Monate Fahrverbot | 600 € 2 Monate Fahrverbot |
| über 60 km/h | 800 € 3 Monate Fahrverbot | 700 € 3 Monate Fahrverbot |
Regelsätze ohne Verfahrensgebühren und Auslagen.
Gefahrgut und Kraftomnibus mit Fahrgästen
Noch höhere Regelsätze gelten laut Nummer 11.2 BKatV für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte und Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 70 € | 60 € |
| 11–15 km/h | 120 € | 70 € |
| bis 15 km/h, länger als 5 Min. oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt | 320 € | 240 € |
| 16–20 km/h | 320 € | 240 € |
| 21–25 km/h | 360 € 1 Monat Fahrverbot | 280 € |
| 26–30 km/h | 480 € 1 Monat Fahrverbot | 400 € 1 Monat Fahrverbot |
| 31–40 km/h | 640 € 2 Monate Fahrverbot | 560 € 1 Monat Fahrverbot |
| 41–50 km/h | 800 € 3 Monate Fahrverbot | 700 € 2 Monate Fahrverbot |
| 51–60 km/h | 900 € 3 Monate Fahrverbot | 800 € 3 Monate Fahrverbot |
| über 60 km/h | 950 € 3 Monate Fahrverbot | 900 € 3 Monate Fahrverbot |
Warum „bis 15 km/h“ zweimal vorkommt
Dauert eine Überschreitung von höchstens 15 km/h länger als fünf Minuten oder wird sie mehr als zweimal nach Fahrtantritt begangen, sieht der amtliche Katalog einen deutlich höheren Sonderregelsatz vor.
Tempo 100 mit Anhänger: vier Nachweise gehören zusammen
Fällt eine Voraussetzung später weg, richtet sich die zulässige Geschwindigkeit wieder nach der StVO. Eine Plakette allein ersetzt deshalb weder die Eintragung noch den technisch ordnungsgemäßen Zustand.
Was im konkreten Bescheid zusätzlich zählt
- Toleranzabzug der Messung.
- Fahrzeuggruppe, Gesamtmasse, Anhänger und Nutzung.
- Punkte nach FeV und konkretem Tatbestand.
- Vorsatz und Voreintragungen, die den Regelsatz verändern können.
- Gebühren und Auslagen des förmlichen Bescheids.
Siehe auch Geschwindigkeit auf der Autobahn und Blitzer-Toleranz.
FAQ zu Lkw, Anhänger und Geschwindigkeit
Kann ich den normalen Pkw-Bußgeldrechner für einen Lkw verwenden?
Nein. Für schwere Fahrzeuge und Gespanne enthält die BKatV eigene, höhere Regelsätze.
Wie schnell darf ein Lkw außerorts fahren?
Das hängt von Gewicht und Fahrzeugart ab. § 3 StVO nennt unter anderem 80 km/h für bestimmte Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen und 60 km/h für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Auf Autobahnen gelten die Sonderregeln des § 18 StVO.
Wie schnell darf ein Pkw mit Anhänger auf der Autobahn fahren?
Grundsätzlich 80 km/h. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Tempo-100-Zulassung 100 km/h erlauben.
Warum gibt es eine besondere Zeile bis 15 km/h zu schnell?
Die BKatV sieht einen erhöhten Regelsatz vor, wenn die Überschreitung bis 15 km/h länger als fünf Minuten andauert oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt begangen wird.
Reicht eine Tempo-100-Plakette am Anhänger aus?
Nein. Die Kombination muss die technischen Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung erfüllen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss behördlich bescheinigt sein und die gesiegelte Plakette muss am Anhänger angebracht sein. Auch Reifenalter und weitere Bedingungen müssen bei der Fahrt eingehalten werden.
Primärquellen: Anlage zur BKatV, Nr. 11, § 3 StVO, § 18 StVO, 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und 12. Ausnahmeverordnung zur StVO. Rechtsstand geprüft am 14. Oktober 2026.