Punkte in Flensburg: Tabelle, Folgen und Löschung
Wie viele Punkte Sie haben dürfen, wann Ermahnung, Verwarnung oder Entzug folgen und wie Abbau und Tilgung funktionieren.
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Welche Punkte-Frage möchten Sie klären?
Wählen Sie Ihr Ziel und – falls bekannt – Ihren aktuellen Punktestand. Die Einordnung erfolgt lokal im Browser und ersetzt keine Registerauskunft.
Orientierung nach §§ 4 und 29 StVG. Maßgeblich sind die rechtskräftigen Entscheidungen, die amtliche Registerauskunft und im Einzelfall die Fahrerlaubnisbehörde.
Was ist das Fahreignungsregister?
Im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg") erfasst das Kraftfahrt-Bundesamt Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte: Ordnungswidrigkeiten bringen 1 oder 2 Punkte, Straftaten bis zu 3 Punkte. Nach § 4 Abs. 2 StVG entstehen Punkte mit der Tat, wenn diese später rechtskräftig geahndet wird.
Was bedeuten 1, 2 oder 3 Punkte pro Verstoß?
| Bewertung | Art des Verstoßes | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 Punkt | verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit | ab 21 km/h zu schnell |
| 2 Punkte | besonders schwerer Verstoß oder Straftat ohne Entziehung | Tempoverstoß mit Regelfahrverbot |
| 3 Punkte | Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | z. B. schwere Gefährdungsdelikte |
Wie viele Punkte für zu schnelles Fahren?
- Bis 20 km/h zu viel: keine Punkte (nur Bußgeld)
- Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt
- Ab 31 km/h (innerorts) / 41 km/h (außerorts) zu viel: 2 Punkte (plus Fahrverbot)
Die genauen Bußgelder stehen in der Tabelle innerorts bzw. außerorts.
Punkte abbauen
Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit 1 Punkt abbauen – höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Punktabzug mehr möglich. Ablauf, Kosten und Voraussetzungen erklärt der eigene Ratgeber Punkte in Flensburg abbauen.
Rechtskraft, Tilgungsreife und Löschung: drei Zeitpunkte
Jeder Eintrag wird einzeln getilgt: ein Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte bei einer Straftat mit Entziehung oder Sperre nach 10 Jahren. Neue Verstöße verlängern diese Fristen nicht. Nach Tilgungsreife kann der Eintrag noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert bleiben, wird aber nur noch für gesetzlich begrenzte Zwecke verwendet.
Punktestand kostenlos abfragen
Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern. Der direkte Online-Dienst zeigt die aktuell gespeicherten Einträge; je nach Zugangsweg ist ein digitaler Identitätsnachweis erforderlich. Damit sehen Sie nicht nur eine selbst errechnete Summe, sondern die amtlich gespeicherten Entscheidungen und deren Punktbewertung.
Amtliche KBA-Registerauskunft öffnen ↗
Nach 8 Punkten
Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf nach § 4 Abs. 10 StVG frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Zum Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle an. Das ist etwas anderes als ein zeitlich befristetes Fahrverbot.
Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg
Wie viele Punkte gibt es für zu schnelles Fahren?
Ab 21 km/h zu viel gibt es 1 Punkt, ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) zu viel 2 Punkte. Unter 21 km/h zu viel gibt es keine Punkte.
Wann ist der Führerschein bei Punkten weg?
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorher: 4–5 Punkte Ermahnung, 6–7 Punkte Verwarnung.
Kann man Punkte abbauen?
Ja. Bei 1–5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen – einmal alle fünf Jahre. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich.
Wann werden Punkte gelöscht?
Ein einzelner Punkt wird nach 2 Jahren 6 Monaten getilgt, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte bei einer Straftat mit Fahrerlaubnisentzug nach 10 Jahren. Jeder Eintrag hat eine eigene Frist; danach kann zusätzlich eine einjährige Überliegefrist gelten.
Wie kann ich meinen Punktestand kostenlos abfragen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt kostenlos Auskunft aus dem Fahreignungsregister: online mit der Online-Ausweisfunktion, schriftlich per Post oder persönlich beim KBA.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt: Online-Registerauskunft, § 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem und § 29 StVG: Tilgung. Rechtsstand geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.