⚖️ Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg: Tabelle, Folgen und Löschung

Wie viele Punkte Sie haben dürfen, wann Ermahnung, Verwarnung oder Entzug folgen und wie Abbau und Tilgung funktionieren.

✓ Fahreignungsregister (KBA) 📚 Quelle: KBA-Flensburg & StVG

Zuletzt redaktionell geprüft am · Wie wir prüfen · keine Rechtsberatung.

Wie viele Punkte darf man haben? Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt nur eine Vormerkung. Mit 4 bis 5 Punkten kommt die Ermahnung, mit 6 bis 7 die Verwarnung. Ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
1–3
Vormerkung ohne behördliche Maßnahme
4–5
schriftliche Ermahnung
6–7
schriftliche Verwarnung
ab 8
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wichtig: Die Punkte eines neuen Verstoßes, Ihr aktueller Gesamtstand und das Löschdatum eines alten Eintrags sind drei verschiedene Fragen. Der Wegweiser führt Sie zur passenden Antwort und zum richtigen Werkzeug.

Welche Punkte-Frage möchten Sie klären?

Wählen Sie Ihr Ziel und – falls bekannt – Ihren aktuellen Punktestand. Die Einordnung erfolgt lokal im Browser und ersetzt keine Registerauskunft.

Warum „soweit sicher bekannt“? Eigene Rechnungen können durch Rechtskraft, Tilgung oder noch nicht berücksichtigte Entscheidungen vom amtlichen Stand abweichen. Verlässlich ist die kostenlose Registerauskunft des KBA.
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Neuer VerstoßFolgen des einzelnen Verstoßes berechnen

    Orientierung nach §§ 4 und 29 StVG. Maßgeblich sind die rechtskräftigen Entscheidungen, die amtliche Registerauskunft und im Einzelfall die Fahrerlaubnisbehörde.

    Was ist das Fahreignungsregister?

    Im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg") erfasst das Kraftfahrt-Bundesamt Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte: Ordnungswidrigkeiten bringen 1 oder 2 Punkte, Straftaten bis zu 3 Punkte. Nach § 4 Abs. 2 StVG entstehen Punkte mit der Tat, wenn diese später rechtskräftig geahndet wird.

    Was bedeuten 1, 2 oder 3 Punkte pro Verstoß?

    BewertungArt des VerstoßesBeispiel
    1 Punktverkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeitab 21 km/h zu schnell
    2 Punktebesonders schwerer Verstoß oder Straftat ohne EntziehungTempoverstoß mit Regelfahrverbot
    3 PunkteStraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnisz. B. schwere Gefährdungsdelikte

    Wie viele Punkte für zu schnelles Fahren?

    • Bis 20 km/h zu viel: keine Punkte (nur Bußgeld)
    • Ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt
    • Ab 31 km/h (innerorts) / 41 km/h (außerorts) zu viel: 2 Punkte (plus Fahrverbot)

    Die genauen Bußgelder stehen in der Tabelle innerorts bzw. außerorts.

    Punkte abbauen

    Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit 1 Punkt abbauen – höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab 6 Punkten ist kein Punktabzug mehr möglich. Ablauf, Kosten und Voraussetzungen erklärt der eigene Ratgeber Punkte in Flensburg abbauen.

    Rechtskraft, Tilgungsreife und Löschung: drei Zeitpunkte

    1TatDer spätere Punkt wird der Tat zugeordnet.
    2RechtskraftDie Tilgungsfrist beginnt bei Bußgeldentscheidungen grundsätzlich hier.
    3TilgungsreifeDer Eintrag darf im Bewertungssystem grundsätzlich nicht mehr zählen.
    4LöschungNach der gesetzlichen Überliegefrist wird der Datensatz gelöscht.

    Jeder Eintrag wird einzeln getilgt: ein Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte bei einer Straftat mit Entziehung oder Sperre nach 10 Jahren. Neue Verstöße verlängern diese Fristen nicht. Nach Tilgungsreife kann der Eintrag noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert bleiben, wird aber nur noch für gesetzlich begrenzte Zwecke verwendet.

    Fristen mit eigenen Daten einordnen: Im Punkte-Tilgungsrechner können Sie mehrere Einträge getrennt erfassen und Tilgungsreife sowie Überliegefrist anzeigen lassen.

    Punktestand kostenlos abfragen

    Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister anfordern. Der direkte Online-Dienst zeigt die aktuell gespeicherten Einträge; je nach Zugangsweg ist ein digitaler Identitätsnachweis erforderlich. Damit sehen Sie nicht nur eine selbst errechnete Summe, sondern die amtlich gespeicherten Entscheidungen und deren Punktbewertung.

    Amtliche KBA-Registerauskunft öffnen ↗

    Nach 8 Punkten

    Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf nach § 4 Abs. 10 StVG frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Zum Nachweis der wiederhergestellten Fahreignung ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle an. Das ist etwas anderes als ein zeitlich befristetes Fahrverbot.

    Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg

    Wie viele Punkte gibt es für zu schnelles Fahren?

    Ab 21 km/h zu viel gibt es 1 Punkt, ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) zu viel 2 Punkte. Unter 21 km/h zu viel gibt es keine Punkte.

    Wann ist der Führerschein bei Punkten weg?

    Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorher: 4–5 Punkte Ermahnung, 6–7 Punkte Verwarnung.

    Kann man Punkte abbauen?

    Ja. Bei 1–5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen – einmal alle fünf Jahre. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich.

    Wann werden Punkte gelöscht?

    Ein einzelner Punkt wird nach 2 Jahren 6 Monaten getilgt, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte bei einer Straftat mit Fahrerlaubnisentzug nach 10 Jahren. Jeder Eintrag hat eine eigene Frist; danach kann zusätzlich eine einjährige Überliegefrist gelten.

    Wie kann ich meinen Punktestand kostenlos abfragen?

    Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt kostenlos Auskunft aus dem Fahreignungsregister: online mit der Online-Ausweisfunktion, schriftlich per Post oder persönlich beim KBA.

    Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt: Online-Registerauskunft, § 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem und § 29 StVG: Tilgung. Rechtsstand geprüft am 14. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.